Bieten Sie Einzel- oder Gemeinschaftsmietverträge an? 

Wir bieten sowohl gemeinsame Mietverträge als auch Einzelmietverträge an.

Ein gemeinsamer Mietvertrag ist ein Mietvertrag, bei dem zwei oder mehr Mieter und ihre Mitunterzeichner Unterzeichnen Sie einen einzigen Mietvertrag und teilen Sie sich die Verantwortung für die gesamte Einheit. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haften alle Mieter und ihre Mitunterzeichner gemeinsam für monatliche Ratenzahlungen und eventuelle Schäden an der Einheit. Jedoch eineDurch die gemeinsame Unterbringung haben die Mieter die Garantie, die gewünschten Mitbewohner zu haben, können innerhalb ihrer WG die Aufteilung der monatlichen Rate bestmöglich festlegen und unter den Mitbewohnern entscheiden, wer in welchem ​​Schlafzimmer wohnt. Für alle Wohnungstypen sind gemeinsame Mietverträge möglich. 

Ein Einzelmietvertrag ist ein Mietvertrag zwischen einem Mieter und seinem Mitunterzeichner. Im Rahmen eines Einzelmietvertrags haften Sie und Ihr Mitunterzeichner nicht für die Zahlungen Ihrer Mitbewohner. Sie und Ihre Mitbewohner haften jedoch gemeinsam für Schäden in den Gemeinschaftsbereichen der Einheit (d. h. allen Bereichen außerhalb der Schlafzimmer). In Ihrem Mietvertrag wird festgelegt, welches Schlafzimmer in der Einheit Ihnen zusteht und wie hoch Ihre monatliche Zahlung sein wird. Wir bemühen uns, die Präferenzen Ihrer Mitbewohner zu berücksichtigen, können jedoch nicht garantieren, dass Sie mit Ihren bevorzugten Mitbewohnern untergebracht werden, wenn Sie einen Einzelmietvertrag wählen. Für ausgewählte Wohneinheiten ist eine begrenzte Anzahl von Einzelmietverträgen verfügbar.